[:de]Nun ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof bestätigt unsere schon seit einiger Zeit vertretene Ansicht und entschied am 04.07.2017, dass Banken auch von Geschäftsleuten und Firmen keine Bearbeitungsgebühr für die Kreditvergabe verlangen dürfen und durften (Az. XI ZR 233/16). Folge dessen ist, dass den Kreditinstituten Rückzahlungen in Höhe zehnstelliger Eurobeträge drohen.

Nach Verbraucherdarlehen auch Rückzahlung bei Unternehmerdarlehen

Nachdem der BGH bereits im Vorfeld entschieden hatte, dass Kreditinstitute bei Verbraucherdarlehen die zu Unrecht vereinnahmten Bearbeitungsgebühren erstatten müssen, haben viele Gerichte den Schluss gezogen, dass Kreditbearbeitungsgebühren bei Darlehen für Unternehmer weiterhin rechtmäßig sind. Sodann entschied das OLG Frankfurt letztes Jahr zugunsten von Unternehmern und sprach auch ihnen eine Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren zu (Az.: 3 U 110/15).

Der Hintergrund: Die Banken legten die Kreditbearbeitungsgebühren in vorformulierten Klauseln, die Teil der Darlehensverträge zwischen Unternehmer und Bank waren, fest. Diese Klauseln erklärte der BGH nun – nachdem er selbiges für Verbraucherverträge schon getan hatte – für unwirksam. Diese Klauseln würden nicht nur Privatpersonen, sondern ebenso Unternehmer benachteiligen; etwaige steuerliche Vorteile durch die Bearbeitungsgebühr würden keine andere Bewertung zulassen. Insbesondere sei das Argument der Banken, Unternehmer hätten eine stärkere Verhandlungsposition als Verbraucher, nicht tragfähig. Der Schutzzweck der Klauselverbote, die Verhinderung einseitiger Gestaltung von Verträgen, gebiete eine gleiche Behandlung von Verbrauchern und Unternehmern.

Mit uns geht’s: Rückzahlung und trotzdem weiterhin gutes Verhältnis zur Bank

Unternehmer nehmen sogar häufig höhere Kredite als Verbraucher auf, sodass für diese regelmäßig auch die Rückzahlungen höher ausfallen, da sich die Darlehensgebühren zumeist an der Höhe der Darlehenssumme (ca. 1,5 bis 3 %) orientieren.

Die Chancen für eine Rückgewährung stehen gut. Allerdings ist Obacht bezüglich der Verjährung geboten, sodass es sich empfiehlt, umgehend zu handeln und die Verträge mit den Kreditinstituten von einem Fachmann überprüfen zulassen.

Unser Rechtsanwalt Holger Syldath hat sich seit dem ersten Urteil zu den Kreditbearbeitungsgebühren mit diesem Thema beschäftigt und stets die aktuelle Rechtsprechung verfolgt. Er konnte bereits einige Male erfolgreich Gelder zurückverlangen und dennoch durch taktisch kluges Vorgehen die künftige Vertragsbeziehung zur Bank des Vertrauens des Mandanten aufrechterhalten. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder schreiben Sie uns im Rahmen unserer unverbindlichen Online-Beratung.

 

Quelle:

Holger Syldath

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Insolvenzrecht,

geprüfter ESUG-Berater (DIAI)

 

Homepage: http://gks-rechtsanwaelte.de/[:]