[:de]Die Geschäftsführer insolventer Firmen sind oft der Meinung, dass sich ihre Aufgaben spätestens mit Insolvenzantragstellung erledigt haben, denn ab dann übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder und leitet die insolvente Firma auch schon im Eröffnungsverfahren.
Je nach Fallkonstellation bekommt der Geschäftsführer oft die eingehende Post bereits im Eröffnungsverfahren nicht mehr zu Gesicht, sodass er auch nicht in der Lage ist, etwaige Rechtsmittel einzulegen gegen dann eingehende Steuerbescheide.
Gefahr: Steuerbescheide werden rechtskräftig
In der Folge werden daher Steuerbescheide rechtskräftig, weil es nicht Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist, sich um Ansprüche gegen Steuerbescheide zu kümmern.
Nach Insolvenzeröffnung meldet sodann das Finanzamt die Forderung zur Tabelle an, die in der Zeit bis zur Antragstellung entstanden sind, aber auch solche Forderungen, die erst in der Zeit zwischen Antragstellung und Insolvenzeröffnung sich ergeben haben und in dieser Zeit möglicherweise bereits rechtskräftig festgesetzt worden sind.
Finanzämter können sodann dazu übergehen, die Geschäftsführer wegen Nichtabführung der rechtskräftig festgesetzten Steuern persönlich in Anspruch zu nehmen.
Geschäftsführer muss sich auch nach Insolvenzantragsstellung um die Gesellschaft kümmern!
Häufig ergehen solche Haftungsbescheide aber erst, nachdem die Forderungen gegen die Insolvenzschuldnerin durch Antrag zur Insolvenztabelle rechtskräftig festgesetzt sind. Gegen diese rechtskräftigen Festsetzungen und Feststellung zur Insolvenztabelle kann sich der Geschäftsführer später nicht mehr wehren mit dem Argument, die Feststellung zur Insolvenztabelle sei unrichtig.
Es besteht daher sehr wohl Anlass, auch nach Insolvenzantragstellung sich um die Belange der insolventen Gesellschaft zu kümmern und ggf. dafür einen Rechtsbeistand zu bestellen, damit nicht Forderungen rechtskräftig festgestellt werden, die dem Geschäftsführer später mittels Haftungsbescheid auf die Füße fallen.
Quelle:
Johannes Koepsell
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
geprüfter ESUG-Berater (DIAI)
Homepage: http://gks-rechtsanwaelte.de/[:]