[:de]Über 5 Millionen haben sich Deutschlands erfolgreichste und bekannteste Blitzer-App schon auf ihr Smartphone geladen, manche haben für den Download sogar Geld bezahlt. Das Verwenden solcher Apps scheint sich also für viele zu lohnen. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die Anwendung überhaupt erlaubt oder ist schon der Download illegal? Wenn nein, darf man das Handy dann während der Fahrt angeschaltet und die Blitzer-App geöffnet haben?
Diese Fragen hat jetzt das OLG Rostock beantwortet (Beschluss vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17).
Im konkreten Einzelfall hatte der betroffene Autofahrer während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone geöffnet, welche ihn vor aktiven Radarfallen warnen sollte. Davon erlangte ein Polizeibeamter Kenntnis und erlegte dem Fahrer als Strafe sodann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg wegen Mitführens eines betriebsbereiten Radarwarners auf. Gegen diesen Bußgeldbescheid zog der Betroffene vor Gericht.
Sind Smartphones Geräte, die dazu „bestimmt“ sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?
Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Amtsgericht Güstrow zu beschäftigen, da die StVO nur solche Geräte verbietet, die eben zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen „bestimmt“ sind. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Smartphone nicht die Bestimmung habe, etwaige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen; vielmehr seien nur für diese Funktion eigens angefertigte Geräte, wie z.B. Laserstörgeräte, vom Wortlaut des Gesetzes erfasst.
Das sahen die Amtsrichter in Güstrow allerdings anders. Sie verurteilten den Autofahrer zunächst zur Zahlung der 75 Euro Geldbuße. Sodann musste sich das OLG Rostock mit dem Fall beschäftigen. Doch auch dort blieb die eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Auch hier ging man davon aus, dass das Smartphone mit einer Blitzer-App durchaus ein Gerät ist, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Es ist also verboten, Blitzer-Apps während der Fahrt als Führer eines KFZ zu betreiben. Wird man erwischt, muss man mit einer Geldbuße und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Ist der App-Download überhaupt erlaubt?
Der Download einer solchen Anwendung ist in jedem Fall in Ordnung. Denn zuhause darf man sich vor Fahrtantritt ganz legal über stationäre und aktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf seiner Fahrtstrecke informieren. Dass nicht jeder die Blitzer auf seiner Strecke vor Fahrtantritt auswendig lernt, dürfte allerdings auf der Hand liegen.
Mit einem Trick während der Fahrt trotzdem ganz legal vor Blitzern über das Smartphone warnen lassen
Für den Fahrer ist das Betreiben einer solchen App während der Fahrt zwar verboten, jedoch kann ein Beifahrer die App auf seinem Smartphone sehr wohl während der Fahrt eingeschaltet lassen. Den Fahrer dann mündlich vor einem Blitzer zu warnen, ist nämlich erlaubt.
Allgemeine Verkehrskontrolle und Blitzer App verwendet – Was nun?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Blitzer-App während der Fahrt auf Ihrem Smartphone in Betrieb gehabt zu haben, gibt es häufig trotzdem noch viele Möglichkeiten und Anhaltspunkte, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Ist bei Ihrem Smartphone zum Beispiel ein Bildschirmschoner aktiv oder ist das Display dunkel, hat die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder die Befugnis, das Handy genauer unter die Lupe zu nehmen oder gar zu beschlagnahmen, noch die Erlaubnis Sie aufzufordern, das Smartphone eigenhändig zu entsperren.
Bei einer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid hilft Ihnen unser Rechtsanwalt und Blitzer-Spezialist Tim Geißler gerne und arbeitet eine präzise und individuelle Strategie für Sie aus. Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen in unserer Online-Beratung.
Quelle:
Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0202 245670
Online-Beratung: http://gks-rechtsanwaelte.de/online-beratung/#tim-geissler
E-Mail: info@gks-rechtsanwaelte.de
Homepage: http://gks-rechtsanwaelte.de/
[:en]Über 5 Millionen haben sich Deutschlands erfolgreichste und bekannteste Blitzer-App schon auf ihr Smartphone geladen, manche haben für den Download sogar Geld bezahlt. Das Verwenden solcher Apps scheint sich also für viele zu lohnen. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die Anwendung überhaupt erlaubt oder ist schon der Download illegal? Wenn nein, darf man das Handy dann während der Fahrt angeschaltet und die Blitzer-App geöffnet haben?
Diese Fragen hat jetzt das OLG Rostock beantwortet (Beschluss vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17).
Im konkreten Einzelfall hatte der betroffene Autofahrer während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone geöffnet, welche ihn vor aktiven Radarfallen warnen sollte. Davon erlangte ein Polizeibeamter Kenntnis und erlegte dem Fahrer als Strafe sodann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg wegen Mitführens eines betriebsbereiten Radarwarners auf. Gegen diesen Bußgeldbescheid zog der Betroffene vor Gericht.
Sind Smartphones Geräte, die dazu „bestimmt“ sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?
Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Amtsgericht Güstrow zu beschäftigen, da die StVO nur solche Geräte verbietet, die eben zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen „bestimmt“ sind. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Smartphone nicht die Bestimmung habe, etwaige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen; vielmehr seien nur für diese Funktion eigens angefertigte Geräte, wie z.B. Laserstörgeräte, vom Wortlaut des Gesetzes erfasst.
Das sahen die Amtsrichter in Güstrow allerdings anders. Sie verurteilten den Autofahrer zunächst zur Zahlung der 75 Euro Geldbuße. Sodann musste sich das OLG Rostock mit dem Fall beschäftigen. Doch auch dort blieb die eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Auch hier ging man davon aus, dass das Smartphone mit einer Blitzer-App durchaus ein Gerät ist, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Es ist also verboten, Blitzer-Apps während der Fahrt als Führer eines KFZ zu betreiben. Wird man erwischt, muss man mit einer Geldbuße und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Ist der App-Download überhaupt erlaubt?
Der Download einer solchen Anwendung ist in jedem Fall in Ordnung. Denn zuhause darf man sich vor Fahrtantritt ganz legal über stationäre und aktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf seiner Fahrtstrecke informieren. Dass nicht jeder die Blitzer auf seiner Strecke vor Fahrtantritt auswendig lernt, dürfte allerdings auf der Hand liegen.
Mit einem Trick während der Fahrt trotzdem ganz legal vor Blitzern über das Smartphone warnen lassen
Für den Fahrer ist das Betreiben einer solchen App während der Fahrt zwar verboten, jedoch kann ein Beifahrer die App auf seinem Smartphone sehr wohl während der Fahrt eingeschaltet lassen. Den Fahrer dann mündlich vor einem Blitzer zu warnen, ist nämlich erlaubt.
Allgemeine Verkehrskontrolle und Blitzer App verwendet – Was nun?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Blitzer-App während der Fahrt auf Ihrem Smartphone in Betrieb gehabt zu haben, gibt es häufig trotzdem noch viele Möglichkeiten und Anhaltspunkte, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Ist bei Ihrem Smartphone zum Beispiel ein Bildschirmschoner aktiv oder ist das Display dunkel, hat die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder die Befugnis, das Handy genauer unter die Lupe zu nehmen oder gar zu beschlagnahmen, noch die Erlaubnis Sie aufzufordern, das Smartphone eigenhändig zu entsperren.
Bei einer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid hilft Ihnen unser Rechtsanwalt und Blitzer-Spezialist Tim Geißler gerne und arbeitet eine präzise und individuelle Strategie für Sie aus. Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen in unserer Online-Beratung.
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Diese Fragen hat jetzt das OLG Rostock beantwortet (Beschluss vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17).
Im konkreten Einzelfall hatte der betroffene Autofahrer während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone geöffnet, welche ihn vor aktiven Radarfallen warnen sollte. Davon erlangte ein Polizeibeamter Kenntnis und erlegte dem Fahrer als Strafe sodann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg wegen Mitführens eines betriebsbereiten Radarwarners auf. Gegen diesen Bußgeldbescheid zog der Betroffene vor Gericht.
Sind Smartphones Geräte, die dazu „bestimmt“ sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?
Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Amtsgericht Güstrow zu beschäftigen, da die StVO nur solche Geräte verbietet, die eben zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen „bestimmt“ sind. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Smartphone nicht die Bestimmung habe, etwaige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen; vielmehr seien nur für diese Funktion eigens angefertigte Geräte, wie z.B. Laserstörgeräte, vom Wortlaut des Gesetzes erfasst.
Das sahen die Amtsrichter in Güstrow allerdings anders. Sie verurteilten den Autofahrer zunächst zur Zahlung der 75 Euro Geldbuße. Sodann musste sich das OLG Rostock mit dem Fall beschäftigen. Doch auch dort blieb die eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Auch hier ging man davon aus, dass das Smartphone mit einer Blitzer-App durchaus ein Gerät ist, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Es ist also verboten, Blitzer-Apps während der Fahrt als Führer eines KFZ zu betreiben. Wird man erwischt, muss man mit einer Geldbuße und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Ist der App-Download überhaupt erlaubt?
Der Download einer solchen Anwendung ist in jedem Fall in Ordnung. Denn zuhause darf man sich vor Fahrtantritt ganz legal über stationäre und aktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf seiner Fahrtstrecke informieren. Dass nicht jeder die Blitzer auf seiner Strecke vor Fahrtantritt auswendig lernt, dürfte allerdings auf der Hand liegen.
Mit einem Trick während der Fahrt trotzdem ganz legal vor Blitzern über das Smartphone warnen lassen
Für den Fahrer ist das Betreiben einer solchen App während der Fahrt zwar verboten, jedoch kann ein Beifahrer die App auf seinem Smartphone sehr wohl während der Fahrt eingeschaltet lassen. Den Fahrer dann mündlich vor einem Blitzer zu warnen, ist nämlich erlaubt.
Allgemeine Verkehrskontrolle und Blitzer App verwendet – Was nun?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Blitzer-App während der Fahrt auf Ihrem Smartphone in Betrieb gehabt zu haben, gibt es häufig trotzdem noch viele Möglichkeiten und Anhaltspunkte, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Ist bei Ihrem Smartphone zum Beispiel ein Bildschirmschoner aktiv oder ist das Display dunkel, hat die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder die Befugnis, das Handy genauer unter die Lupe zu nehmen oder gar zu beschlagnahmen, noch die Erlaubnis Sie aufzufordern, das Smartphone eigenhändig zu entsperren.
Bei einer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid hilft Ihnen unser Rechtsanwalt und Blitzer-Spezialist Tim Geißler gerne und arbeitet eine präzise und individuelle Strategie für Sie aus. Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen in unserer Online-Beratung.
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Diese Fragen hat jetzt das OLG Rostock beantwortet (Beschluss vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17).
Im konkreten Einzelfall hatte der betroffene Autofahrer während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone geöffnet, welche ihn vor aktiven Radarfallen warnen sollte. Davon erlangte ein Polizeibeamter Kenntnis und erlegte dem Fahrer als Strafe sodann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg wegen Mitführens eines betriebsbereiten Radarwarners auf. Gegen diesen Bußgeldbescheid zog der Betroffene vor Gericht.
Sind Smartphones Geräte, die dazu „bestimmt“ sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?
Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Amtsgericht Güstrow zu beschäftigen, da die StVO nur solche Geräte verbietet, die eben zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen „bestimmt“ sind. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Smartphone nicht die Bestimmung habe, etwaige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen; vielmehr seien nur für diese Funktion eigens angefertigte Geräte, wie z.B. Laserstörgeräte, vom Wortlaut des Gesetzes erfasst.
Das sahen die Amtsrichter in Güstrow allerdings anders. Sie verurteilten den Autofahrer zunächst zur Zahlung der 75 Euro Geldbuße. Sodann musste sich das OLG Rostock mit dem Fall beschäftigen. Doch auch dort blieb die eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Auch hier ging man davon aus, dass das Smartphone mit einer Blitzer-App durchaus ein Gerät ist, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Es ist also verboten, Blitzer-Apps während der Fahrt als Führer eines KFZ zu betreiben. Wird man erwischt, muss man mit einer Geldbuße und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Ist der App-Download überhaupt erlaubt?
Der Download einer solchen Anwendung ist in jedem Fall in Ordnung. Denn zuhause darf man sich vor Fahrtantritt ganz legal über stationäre und aktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf seiner Fahrtstrecke informieren. Dass nicht jeder die Blitzer auf seiner Strecke vor Fahrtantritt auswendig lernt, dürfte allerdings auf der Hand liegen.
Mit einem Trick während der Fahrt trotzdem ganz legal vor Blitzern über das Smartphone warnen lassen
Für den Fahrer ist das Betreiben einer solchen App während der Fahrt zwar verboten, jedoch kann ein Beifahrer die App auf seinem Smartphone sehr wohl während der Fahrt eingeschaltet lassen. Den Fahrer dann mündlich vor einem Blitzer zu warnen, ist nämlich erlaubt.
Allgemeine Verkehrskontrolle und Blitzer App verwendet – Was nun?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Blitzer-App während der Fahrt auf Ihrem Smartphone in Betrieb gehabt zu haben, gibt es häufig trotzdem noch viele Möglichkeiten und Anhaltspunkte, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Ist bei Ihrem Smartphone zum Beispiel ein Bildschirmschoner aktiv oder ist das Display dunkel, hat die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder die Befugnis, das Handy genauer unter die Lupe zu nehmen oder gar zu beschlagnahmen, noch die Erlaubnis Sie aufzufordern, das Smartphone eigenhändig zu entsperren.
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Diese Fragen hat jetzt das OLG Rostock beantwortet (Beschluss vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17).
Im konkreten Einzelfall hatte der betroffene Autofahrer während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone geöffnet, welche ihn vor aktiven Radarfallen warnen sollte. Davon erlangte ein Polizeibeamter Kenntnis und erlegte dem Fahrer als Strafe sodann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg wegen Mitführens eines betriebsbereiten Radarwarners auf. Gegen diesen Bußgeldbescheid zog der Betroffene vor Gericht.
Sind Smartphones Geräte, die dazu „bestimmt“ sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?
Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Amtsgericht Güstrow zu beschäftigen, da die StVO nur solche Geräte verbietet, die eben zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen „bestimmt“ sind. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Smartphone nicht die Bestimmung habe, etwaige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen; vielmehr seien nur für diese Funktion eigens angefertigte Geräte, wie z.B. Laserstörgeräte, vom Wortlaut des Gesetzes erfasst.
Das sahen die Amtsrichter in Güstrow allerdings anders. Sie verurteilten den Autofahrer zunächst zur Zahlung der 75 Euro Geldbuße. Sodann musste sich das OLG Rostock mit dem Fall beschäftigen. Doch auch dort blieb die eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Auch hier ging man davon aus, dass das Smartphone mit einer Blitzer-App durchaus ein Gerät ist, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Es ist also verboten, Blitzer-Apps während der Fahrt als Führer eines KFZ zu betreiben. Wird man erwischt, muss man mit einer Geldbuße und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Ist der App-Download überhaupt erlaubt?
Der Download einer solchen Anwendung ist in jedem Fall in Ordnung. Denn zuhause darf man sich vor Fahrtantritt ganz legal über stationäre und aktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf seiner Fahrtstrecke informieren. Dass nicht jeder die Blitzer auf seiner Strecke vor Fahrtantritt auswendig lernt, dürfte allerdings auf der Hand liegen.
Mit einem Trick während der Fahrt trotzdem ganz legal vor Blitzern über das Smartphone warnen lassen
Für den Fahrer ist das Betreiben einer solchen App während der Fahrt zwar verboten, jedoch kann ein Beifahrer die App auf seinem Smartphone sehr wohl während der Fahrt eingeschaltet lassen. Den Fahrer dann mündlich vor einem Blitzer zu warnen, ist nämlich erlaubt.
Allgemeine Verkehrskontrolle und Blitzer App verwendet – Was nun?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Blitzer-App während der Fahrt auf Ihrem Smartphone in Betrieb gehabt zu haben, gibt es häufig trotzdem noch viele Möglichkeiten und Anhaltspunkte, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Ist bei Ihrem Smartphone zum Beispiel ein Bildschirmschoner aktiv oder ist das Display dunkel, hat die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder die Befugnis, das Handy genauer unter die Lupe zu nehmen oder gar zu beschlagnahmen, noch die Erlaubnis Sie aufzufordern, das Smartphone eigenhändig zu entsperren.
Bei einer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid hilft Ihnen unser Rechtsanwalt und Blitzer-Spezialist Tim Geißler gerne und arbeitet eine präzise und individuelle Strategie für Sie aus. Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen in unserer Online-Beratung.
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[:ru]Über 5 Millionen haben sich Deutschlands erfolgreichste und bekannteste Blitzer-App schon auf ihr Smartphone geladen, manche haben für den Download sogar Geld bezahlt. Das Verwenden solcher Apps scheint sich also für viele zu lohnen. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die Anwendung überhaupt erlaubt oder ist schon der Download illegal? Wenn nein, darf man das Handy dann während der Fahrt angeschaltet und die Blitzer-App geöffnet haben?
Diese Fragen hat jetzt das OLG Rostock beantwortet (Beschluss vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17).
Im konkreten Einzelfall hatte der betroffene Autofahrer während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone geöffnet, welche ihn vor aktiven Radarfallen warnen sollte. Davon erlangte ein Polizeibeamter Kenntnis und erlegte dem Fahrer als Strafe sodann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg wegen Mitführens eines betriebsbereiten Radarwarners auf. Gegen diesen Bußgeldbescheid zog der Betroffene vor Gericht.
Sind Smartphones Geräte, die dazu „bestimmt“ sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?
Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Amtsgericht Güstrow zu beschäftigen, da die StVO nur solche Geräte verbietet, die eben zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen „bestimmt“ sind. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Smartphone nicht die Bestimmung habe, etwaige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen; vielmehr seien nur für diese Funktion eigens angefertigte Geräte, wie z.B. Laserstörgeräte, vom Wortlaut des Gesetzes erfasst.
Das sahen die Amtsrichter in Güstrow allerdings anders. Sie verurteilten den Autofahrer zunächst zur Zahlung der 75 Euro Geldbuße. Sodann musste sich das OLG Rostock mit dem Fall beschäftigen. Doch auch dort blieb die eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Auch hier ging man davon aus, dass das Smartphone mit einer Blitzer-App durchaus ein Gerät ist, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Es ist also verboten, Blitzer-Apps während der Fahrt als Führer eines KFZ zu betreiben. Wird man erwischt, muss man mit einer Geldbuße und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Ist der App-Download überhaupt erlaubt?
Der Download einer solchen Anwendung ist in jedem Fall in Ordnung. Denn zuhause darf man sich vor Fahrtantritt ganz legal über stationäre und aktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf seiner Fahrtstrecke informieren. Dass nicht jeder die Blitzer auf seiner Strecke vor Fahrtantritt auswendig lernt, dürfte allerdings auf der Hand liegen.
Mit einem Trick während der Fahrt trotzdem ganz legal vor Blitzern über das Smartphone warnen lassen
Für den Fahrer ist das Betreiben einer solchen App während der Fahrt zwar verboten, jedoch kann ein Beifahrer die App auf seinem Smartphone sehr wohl während der Fahrt eingeschaltet lassen. Den Fahrer dann mündlich vor einem Blitzer zu warnen, ist nämlich erlaubt.
Allgemeine Verkehrskontrolle und Blitzer App verwendet – Was nun?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Blitzer-App während der Fahrt auf Ihrem Smartphone in Betrieb gehabt zu haben, gibt es häufig trotzdem noch viele Möglichkeiten und Anhaltspunkte, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Ist bei Ihrem Smartphone zum Beispiel ein Bildschirmschoner aktiv oder ist das Display dunkel, hat die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder die Befugnis, das Handy genauer unter die Lupe zu nehmen oder gar zu beschlagnahmen, noch die Erlaubnis Sie aufzufordern, das Smartphone eigenhändig zu entsperren.
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Im konkreten Einzelfall hatte der betroffene Autofahrer während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone geöffnet, welche ihn vor aktiven Radarfallen warnen sollte. Davon erlangte ein Polizeibeamter Kenntnis und erlegte dem Fahrer als Strafe sodann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg wegen Mitführens eines betriebsbereiten Radarwarners auf. Gegen diesen Bußgeldbescheid zog der Betroffene vor Gericht.
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Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Amtsgericht Güstrow zu beschäftigen, da die StVO nur solche Geräte verbietet, die eben zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen „bestimmt“ sind. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Smartphone nicht die Bestimmung habe, etwaige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen; vielmehr seien nur für diese Funktion eigens angefertigte Geräte, wie z.B. Laserstörgeräte, vom Wortlaut des Gesetzes erfasst.
Das sahen die Amtsrichter in Güstrow allerdings anders. Sie verurteilten den Autofahrer zunächst zur Zahlung der 75 Euro Geldbuße. Sodann musste sich das OLG Rostock mit dem Fall beschäftigen. Doch auch dort blieb die eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Auch hier ging man davon aus, dass das Smartphone mit einer Blitzer-App durchaus ein Gerät ist, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
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Für den Fahrer ist das Betreiben einer solchen App während der Fahrt zwar verboten, jedoch kann ein Beifahrer die App auf seinem Smartphone sehr wohl während der Fahrt eingeschaltet lassen. Den Fahrer dann mündlich vor einem Blitzer zu warnen, ist nämlich erlaubt.
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Wird Ihnen vorgeworfen, eine Blitzer-App während der Fahrt auf Ihrem Smartphone in Betrieb gehabt zu haben, gibt es häufig trotzdem noch viele Möglichkeiten und Anhaltspunkte, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Ist bei Ihrem Smartphone zum Beispiel ein Bildschirmschoner aktiv oder ist das Display dunkel, hat die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder die Befugnis, das Handy genauer unter die Lupe zu nehmen oder gar zu beschlagnahmen, noch die Erlaubnis Sie aufzufordern, das Smartphone eigenhändig zu entsperren.
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