[:de]Fast drei Monate ist es nun her, dass bekannt wurde, dass der Blitzer am Autobahnkreuz Köln Ost bei Königsforst auf der BAB 3 falsch eingestellt war. Statt bei der eigentlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, löste die Radarfalle schon bei Geschwindigkeiten über 60 km/h aus und blitzte so hunderttausende Autofahrer zu Unrecht.
Nachdem der Vorfall durch die Presse ging, einigten sich die zuständigen Ämter nach gewisser Zeit auf eine Rückzahlungsmöglichkeit der Bußgelder für die Autofahrer. Dafür muss bei der Stadt Köln mit Hilfe eines Online-Formulars ein Antrag gestellt werden. Eine Aufhebung von Fahrverbot und Punkten kann mit einem Gnadengesuch bei der Bezirksregierung beantragt werden.
Bisher haben etwa 250 Autofahrer den Antrag auf Rückzahlung bei der Stadt Köln und gar 3600 ein Gnadengesuch bei der Bezirksregierung gestellt. Nun beginnt die Stadt Köln, den Anträgen nachzukommen. Man rechnet damit, dass in Zukunft pro Tag etwa 200 Rücküberweisungen von Bußgeldern veranlasst werden. Im Schnitt belaufe sich die Höhe der zurückgezahlten Strafe auf 80 Euro.
Holen Sie sich das Ihnen zustehende Geld wieder
Wenn Sie auch zu den etwa 320.000 Autofahrern gehören, die Anspruch auf Rückerstattung ihres Bußgeldes haben, sollten Sie Ihr zeitlich begrenztes Recht nicht verfallen lassen. Da es manchmal schwer sein kann, seine Ansprüche bei den zuständigen Ämtern tatsächlich durchzusetzen, ist Ihnen unser Blitzer-Experte Tim Geißler bei der Stellung von Rückzahlungsanträgen und Gnadengesuchen gerne behilflich. Wir betreuen momentan zahlreiche Fälle, in welchen Autofahrer auf der A3 bei Königsforst zu Unrecht geblitzt worden sind und holen für diese das ihnen zustehende Geld wieder.
Auch bei erhaltenen Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bemühen wir uns, für unsere Mandanten möglichst schnell und effizient ihre Ansprüche geltend zu machen. Dabei beantragen wir nicht nur die Löschung der Punkte mit einem Gnadengesuch bei der Bezirksregierung, sondern versuchen auch, über das Wiederaufnahmeverfahren für verbüßte Fahrverbote eine Entschädigung geltend zu machen. Dabei haben die Betroffenen sogar die Aussicht, möglicherweise entstandene Fahrtkosten oder Umsatzeinbußen ersetzt zu bekommen.
Nicht betroffene Autofahrer wollten schummeln
Aufgefallen sind in letzter Zeit auch immer wieder Autofahrer, die eine Rückerstattung des bereits gezahlten Bußgeldes beantragten, jedoch zuvor gar nicht an der betroffenen Stelle geblitzt worden waren. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Ämter die Anträge gerade wegen solcher Vorfälle sehr genau prüfen werden. Wenn Sie an anderer Stelle geblitzt worden sind, gibt es für Sie trotzdem noch weitreichende andere Möglichkeiten, um eine Einstellung Ihres Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder gar einen Freispruch zu erreichen. Sprechen Sie uns dazu einfach an und wir beschäftigen uns mit Ihrem Fall.
Quelle:
Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0202 245670
Homepage: http://gks-rechtsanwaelte.de/[:]