[:de]Jetzt ist das Gesetz nach monatelanger Verzögerung veröffentlicht und tritt daher ab heute (25.05.17) in Kraft!
Es wird zwar mit der Überprüfung der Verfassungsgemäßheit dieses Gesetzes das Bundesverfassungsgericht zu befassen sein, aber solange dieses nicht darüber entschieden hat, greift das Gesetz.
Danach ersetzt es rückwirkend bis 2006 auch die unwirksamen Allgemeinverbindlicherklärungen und es kommt deshalb wesentlich darauf an, ob ein Betrieb dem fachlichen Geltungsbereich „BAU“ unterfällt oder nicht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn arbeitszeitlich aufs Jahr bezogen die gewerblichen Arbeitnehmer überwiegend bauliche Leistungen verrichten.
Die bisherigen Ausnahmeregelungen (bisherige Einschränkungen der AVE) bleiben weiterhin bestehen.
Quelle:
Rechtsanwalt Bernd Schäfer
Haagstraße 8-10
D-61169 Friedberg/Hessen
Telefon: 06031 / 12032 u. 73253
Die auf derartige Verfahren gegen die Sozialkassen spezialisierte DAC-Kanzlei Schäfer & Partner mbB aus Friedberg berät und vertritt Sie gerne.
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