[:de]Seit fast fünf Monaten ist es nun bekannt, dass der Blitzer am Autobahnkreuz Köln Ost bei Königsforst auf der BAB 3 falsch eingestellt war. Statt bei der eigentlich erlaubten 80 km/h, hatte die „Radarfalle“ schon bei Geschwindigkeiten von über 60 km/h ausgelöst. Viele überraschte Autofahrer erhielten daraufhin Bußgeldbescheide mit erheblichen Bußgeldern und sogar Fahrverboten, die ebenfalls auf dem falschen Tempolimit beruhten.
Mittlerweile hat die Stadt Köln angekündigt, die zu Unrecht gezahlten Bußgelder zurückzuerstatten. Dafür muss bei der Stadt ein entsprechender Antrag gestellt werden, der alle Voraussetzungen für die Rückzahlung erfüllt. Durchschnittlich wird pro gestellten Antrag ein Betrag von rund 80 Euro an den Antragssteller zurückgezahlt. Eine Aufhebung von Fahrverboten und Punkten im Fahreignungsregister kann mit einem Gnadengesuch bei der Bezirksregierung beantragt werden.
Bisher haben jedoch gerade einmal etwas mehr als 25.000 Autofahrer den Antrag auf Rückzahlung bei der Stadt Köln und 4520 Betroffene ein Gnadengesuch bei der Bezirksregierung gestellt. Das ist vergleichsweise wenig, denn von der Blitzer-Panne sind rund 320.000 Autofahrer betroffen. Die Stadt Köln muss also erheblich weniger Anträge auf Rücküberweisung bearbeiten, als zuvor gedacht.
Holen Sie sich das Geld wieder, das Ihnen zusteht
Wenn Sie zu den 320.000 Autofahrern gehören, die Anspruch auf Rückerstattung des Bußgeldes haben, sollten Sie darauf achten, Ihr zeitlich begrenztes Recht nicht verfallen zu lassen. Die Frist für die Stellung eines Antrages sollte eigentlich am 30.06.2017 enden, wird jedoch vermutlich bis zum Ende dieses Jahres verlängert. Wer danach sein Geld erstattet bekommen möchte, geht leider leer aus. Daher ist schnelles Handeln gefragt.
Da in jüngster Vergangenheit auch einige Fahrer eine Rückerstattung des bereits gezahlten Bußgeldes beantragt haben, die jedoch vom „Blitzer-Skandal“ gar nicht betroffen waren, muss man davon auszugehen, dass die Stadt Köln die Anträge sehr genau prüfen wird. Weil die Durchsetzung der Ansprüche bei den verschiedenen Stellen außerdem kompliziert und unübersichtlich sein kann, sind wir Ihnen mit unseren routinierten Anwälten hierbei gerne behilflich.
Wir betreuen seit Februar dieses Jahres zahlreiche Betroffene, holen das ihnen zustehende Geld zurück und wollen auch Ihnen dabei helfen. Falls Sie durch die fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung in Köln Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot erhalten haben, bemühen wir uns, Ihre daraus resultierenden Entschädigungsansprüche möglichst schnell und effizient geltend zu machen.
Schnelle und kompetente Hilfe in allen Bußgeldsachen
Wenn Sie nicht am Kreuz Köln-Ost im Zeitraum bis zum 15.12.2016 geblitzt worden sind, gibt es für Sie trotzdem viele Möglichkeiten, einen Freispruch oder eine Einstellung Ihres Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu erreichen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns im Internet über unsere Online-Beratung und wir beschäftigen uns auch mit Ihrem Fall.
Quelle:
Jan Rudolph
Rechtsanwalt
Homepage: www.gks-rechtsanwaelte.de[:]