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Wie in den Vorjahren wird die Tagung von einer umfangreichen Arbeitsunterlage begleitet, die auch als Nachschlagewerk zur Weiterverwendung in der Praxis geeignet ist. Damit bietet die Jahresarbeitstagung jedem Fachanwalt für Medizinrecht und allen anderen medizinrechtlich interessierten Juristen ein unverzichtbares Forum der Fortbildung und des fachlichen Austauschs.
Als Fortbildungsplus zur 10-stündigen Jahresarbeitstagung findet an deren Vortag (Donnerstag, 1. März 2018) das 5-stündige Seminar „Aktuelles zur Vergütung von Krankenhausleistungen“ statt, das von Teilnehmern der Jahresarbeitstagung zu einem ermäßigten Kostenbeitrag (Aufpreis 200,- €) gebucht werden kann. Damit können Fachanwälte für Medizinrecht ihrer gesamten Fortbildungspflicht (15 Zeitstunden – § 15 FAO) an einem Termin nachkommen.
- Professor Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“, RWI, Essen
- Professor Dr. Wolfram Cremer, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Bochum
- Dr. Heinz-Uwe Dettling, Rechtsanwalt, Stuttgart
- Professor Dr. Ernst Hauck, Vors. Richter am Bundessozialgericht, Kassel
- Dr. Kyrill Makoski LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Düsseldorf
- Dr. Karl-Heinz Möller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Düsseldorf
- Professor Dr. Michael Quaas M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Stuttgart
- Professor Dr. Oliver Ricken, Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Bielefeld
- Constantin Wilde LL.M., Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Geschäftsbereich Leistung (stationär) Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., Köln
- Professor Dr. Ferdinand Wollenschläger, Juristische Fakultät der Universität Augsburg, Augsburg
Freitag, 02.03.2018 – Gemeinsames Abendessen im Restaurant `Gendarmerie`
Preis für ein 3-Gang-Menü, Getränke auf Selbstzahlerbasis.
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