Wirtschaftsrecht

Egal ob Sie Kleinunternehmer oder Geschäftsführer eines großen Konzerns sind. Alle Ihre unternehmerischen Aktivitäten werden im Rahmen des Wirtschaftsrechts durch Gesetze und Verordnungen geregelt und legen so die rechtlichen Beziehungen aller Beteiligten des Wirtschaftslebens fest.
Dabei werden zwei Bereiche unterschieden: Das Wirtschaftsprivatrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Ersteres im Rahmen des Privatrechts, da hier die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen handelnden Subjekten durch Gesetze und Verordnungen geregelt werden. Zweiteres auf der öffentlich-rechtlichen Ebene, da hier das Verhältnis der Beteiligten zum Staat und ihrer Verpflichtungen (z.B. Zulassungen oder Genehmigungen) definiert werden.

Dem Wirtschaftsrecht unterliegen zahlreiche Teilbereiche, die aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete bestehen. Daher ist es hier besonders wichtig mit spezialisierten Anwälten zusammenzuarbeiten, die durch fundierte Rechtberatung schnelle Lösungen erzielen und ihr Unternehmen rechtlich zu allen Seiten absichern.

Unsere Experten beraten Sie fachkundig in folgenden Bereichen:

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