[:de]Nun ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof bestätigt unsere schon seit einiger Zeit vertretene Ansicht und entschied am 04.07.2017, dass Banken auch von Geschäftsleuten und Firmen keine Bearbeitungsgebühr für die Kreditvergabe verlangen dürfen und durften (Az. XI ZR 233/16). Folge dessen ist, dass den Kreditinstituten Rückzahlungen in Höhe zehnstelliger Eurobeträge drohen.

Nach Verbraucherdarlehen auch Rückzahlung bei Unternehmerdarlehen

Nachdem der BGH bereits im Vorfeld entschieden hatte, dass Kreditinstitute bei Verbraucherdarlehen die zu Unrecht vereinnahmten Bearbeitungsgebühren erstatten müssen, haben viele Gerichte den Schluss gezogen, dass Kreditbearbeitungsgebühren bei Darlehen für Unternehmer weiterhin rechtmäßig sind. Sodann entschied das OLG Frankfurt letztes Jahr zugunsten von Unternehmern und sprach auch ihnen eine Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren zu (Az.: 3 U 110/15).

Der Hintergrund: Die Banken legten die Kreditbearbeitungsgebühren in vorformulierten Klauseln, die Teil der Darlehensverträge zwischen Unternehmer und Bank waren, fest. Diese Klauseln erklärte der BGH nun – nachdem er selbiges für Verbraucherverträge schon getan hatte – für unwirksam. Diese Klauseln würden nicht nur Privatpersonen, sondern ebenso Unternehmer benachteiligen; etwaige steuerliche Vorteile durch die Bearbeitungsgebühr würden keine andere Bewertung zulassen. Insbesondere sei das Argument der Banken, Unternehmer hätten eine stärkere Verhandlungsposition als Verbraucher, nicht tragfähig. Der Schutzzweck der Klauselverbote, die Verhinderung einseitiger Gestaltung von Verträgen, gebiete eine gleiche Behandlung von Verbrauchern und Unternehmern.

Mit uns geht’s: Rückzahlung und trotzdem weiterhin gutes Verhältnis zur Bank

Unternehmer nehmen sogar häufig höhere Kredite als Verbraucher auf, sodass für diese regelmäßig auch die Rückzahlungen höher ausfallen, da sich die Darlehensgebühren zumeist an der Höhe der Darlehenssumme (ca. 1,5 bis 3 %) orientieren.

Die Chancen für eine Rückgewährung stehen gut. Allerdings ist Obacht bezüglich der Verjährung geboten, sodass es sich empfiehlt, umgehend zu handeln und die Verträge mit den Kreditinstituten von einem Fachmann überprüfen zulassen.

Unser Rechtsanwalt Holger Syldath hat sich seit dem ersten Urteil zu den Kreditbearbeitungsgebühren mit diesem Thema beschäftigt und stets die aktuelle Rechtsprechung verfolgt. Er konnte bereits einige Male erfolgreich Gelder zurückverlangen und dennoch durch taktisch kluges Vorgehen die künftige Vertragsbeziehung zur Bank des Vertrauens des Mandanten aufrechterhalten. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder schreiben Sie uns im Rahmen unserer unverbindlichen Online-Beratung.

 

Quelle:

Holger Syldath

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Insolvenzrecht,

geprüfter ESUG-Berater (DIAI)

 

Homepage: http://gks-rechtsanwaelte.de/[:]

[:de]Eine erneute Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Deutschland will in Zukunft weltweit mit 87 Ländern und deren Finanzinstituten zusammenarbeiten und Informationen über Kontobewegungen sammeln und überprüfen. So soll schneller auffallen, wenn jemand seine Steuererklärung nicht richtig oder nur unvollständig anfertigt.

Bereits 1988 einigten sich Deutschland und 50 andere Saaten erstmalig auf eine gegenseitige Hilfe in länderinternen Steuersachen. In den vergangenen Jahren wurde dieses Übereinkommen um zahlreiche neue Vereinbarungen, beispielsweise innerhalb der Europäischen Union, erweitert. Nun gibt es neue Regelungen und Standards zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten, die in fast 90 Staaten gelten.

Das Risiko, bei einer Steuerhinterziehung erwischt zu werden, erhöht sich

Das neue Abkommen ermöglicht eine wesentlich detailliertere Kontrolle von weltweiten Finanztransaktionen. Spätestens seit in den letzten Jahren auch bei Prominenten die Umgehung von Steuerzahlungen festgestellt werden konnte, ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt mehr. Denn für Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen und eine mehrmonatige Freiheitsstrafe – zum Teil sogar ohne Bewährung. Trotz der hohen Strafen wurden allein 2015 in Deutschland über 36.700 Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung abgeschlossen. Abhilfe schaffen kann hier die Selbstanzeige, mit welcher Strafen vermieden werden und man „nur“ auf den Steuernachzahlungen sitzen bleibt.

Jetzt Selbstanzeige erstatten und straffrei bleiben

Wer eine Selbstanzeige erstattet, muss dem Finanzamt konkrete und vollständige Angaben zu den verschwiegenen Einkünften machen. Hat das Finanzamt schon Ermittlungen gegen Sie eingeleitet, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Der wichtigste Vorteil: Bei einer Selbstanzeige kann man selber nicht bestraft werden. Allerdings muss man dann die bereits hinterzogenen Steuern und einen gewissen Zinssatz an das Finanzamt nachzahlen. Es ist also durchaus sinnvoll, über eine Selbstanzeige nachzudenken, wenn man selber weiß, dass das eigene Geldmanagement aus steuerlicher Sicht nicht korrekt läuft. Dafür ist jetzt noch der beste Zeitpunkt, denn in Zukunft wird wohl noch intensiver gegen Steuersünder vorgegangen werden.

Gerne berät Sie zum Thema Steuern und Steuernachzahlungen unser Rechtsanwalt und Steuerberater Frank Brüne und erstellt für Sie gegebenenfalls auch eine Selbstanzeige. In jedem Fall ist es aber ratsam, seine Steuerangelegenheiten von einem Fachmann überblicken und regelmäßig überprüfen zu lassen. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

Quelle:

Frank Brüne

Rechtsanwalt und Steuerberater,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel.: 0202 245670

Homepage: http://gks-rechtsanwaelte.de/[:]